Erweiterung & Erhalt
Sie sind bereits Heißluftballonpilot und möchten ihre Fluglizenz erweitern oder sich um einen Lizenzerhalt bemühen?
Kein Problem, sprechen Sie uns an.
Lizenzerweiterung für Ballonpiloten
Wenn Sie bereits Inhaber der PPL(D) Lizenz sind und Ihre Berechtigungen auf Ballone anderer Größenklassen erweitern wollen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, im Rahmen unserer Gästefahrten als Copilot die erforderlichen Einweisungsfahrten zu absolvieren. Nach §48 LuftPersV werden benötigt
4. auf Freiballone anderer Größenklasse oder sonstiger Art, wenn der Bewerber:
a) für Größenklasse 2 (Hüllenvolumen über 4.250 Kubikmeter bis 6.000 Kubikmeter) mindestens 200 Aufrüstungen mit anschließenden Fahrten mit einer Gesamtfahrzeit von 200 Stunden, davon zehn Stunden auf Freiballonen der Größenklasse 2 unter Aufsicht eines in der Führung dieser Größenklasse erfahrenen und berechtigten Freiballonführers
b) für Größenklasse 3 (Hüllenvolumen über 6.000 Kubikmeter) mindestens 250 Aufrüstungen mit anschließenden Fahrten mit einer Gesamtfahrzeit von 250 Stunden, davon 20 Stunden auf Freiballonen der Größenklasse 3 oder zehn Stunden auf der Größenklasse 2 und zehn Stunden auf der Größenklasse 3, jeweils unter Aufsicht eines in der Führung dieser Größenklassen erfahrenen und berechtigten Freiballonführers nachweist.
Lizenzerweiterung für Ballonpiloten
Gültigkeit und Verlängerung der Lizenz
Folgende Überprüfungen können Sie bei uns ablegen:
• Company Check Flight
gem. § 42 LuftBO, wenn die zuständige Landesluftfahrtbehörde zustimmt
• Überprüfungsfahrt
gem.§ 49 LuftPersV für alle Größenklassen
• Erwerb der Aussenstarterlaubnis
gem §25 LuftVG und §16 LuftVO
• Reaktivierung ruhender Lizenzen