Unsere AGB

Unsere AGB/Beförderungsbestimmungen

1. Mit Abschluss des Beförderungsvertrags erwirbt der Fluggast den Anspruch auf eine einmalige Beförderung mit dem Heissluftballon. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur bei Vorlage eines entsprechenden gültigen Tickets. Das Ticket ist ein Jahr ab Buchungsdatum gültig. Er ist auf geeignete Personen (siehe Absatz 4 ) übertragbar. In begründeten Fällen kann das Ticket verlängert werden. Die Verlängerung bedarf der Schriftform.

2. Wir starten, flugtaugliches Wetter vorausgesetzt, täglich. Bitte beachten Sie die zusätzlichen Informationen zur Terminbestätigung auf dem Ticket. Sollte der Fluggast zum vereinbarten Termin verhindert sein, hat er uns dies spätestens 12 Werktage vorher mitzuteilen, oder eine geeignete Ersatzperson zu stellen. Bei Nichterscheinen verfällt das Ticket. Eine Rückerstattung des Ticketpreises ist in diesem Fall ausgeschlossen.

3. Tritt der Fluggast von diesem Beförderungsvertrag zurück, werden für Kosten- und Verwaltungsaufwand Gebühren berechnet: Bis 1 Monat nach Ausstellung des Tickets pauschal 20.- €, ab dem 2.Monat zzgl. 8% des Tickets für jeden angefangenen Monat. Stornierung & Rückerstattung erfolgt nur wenn bislang kein Termin vereinbart wurde gegen Vorlage des gültigen Tickets.

4. Beim Start, während der Fahrt und bei der Landung sind alle Anweisungen des Piloten und der Balloncrew zu befolgen. Körperliche Einschränkungen, Schwangerschaft und gesundheitliche Probleme sind spätestens bei der Reservierung bekanntzugeben. Ungeeignete Kleidung und insbes. ungeeignetes Schuhwerk kann zum Ausschluss von der Fahrt durch den Piloten führen. Eine Erstattung des Flugpreises ist in diesem Falle ausgeschlossen.

5. Eine Ballonfahrt kann fast jeder unternehmen, dennoch müssen wir zu Ihrer Sicherheit einige Mindestanforderungen stellen. So sollten Sie älter als 12 und jünger als 70 Jahre sein. Ausnahmen, abhängig von Ihrer Konstitution, sind möglich, bedürfen jedoch der ausdrücklichen Absprache bereits bei der Reservierung. Falls Sie herz- kreislauf- oder lungenkrank sind, sprechen Sie Ihr Vorhaben bitte vorher mit Ihrem Arzt ab. Fluggäste die gegen die besonderen Verhaltensmassregeln (siehe Absatz 4) oder die Bedingung zur vorherigen ausdrücklichen Absprache verstossen, können von der Ballonfahrt ausgeschlossen werden. Eine Erstattung des Flugpreises ist in diesem Falle ausgeschlossen.

6. Die Haftung aus diesem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem deutschen Luftfahrtgesetz und dem Warschauer Abkommen. Die Haftung des Luftfrachtführers ist in der Regel beschränkt. Schadensersatzansprüche aufgrund von wetterbedingten Fahrtabsagen, luftrechtlichen Gründen und behördlichen Auflagen sind ausgeschlossen. Der Luftfrachtführer haftet nicht für Schäden, die durch Nichtbefolgung der Anweisungen gem. Absatz 4 verursacht werden.

7. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt

8. Gerichtsstand ist Waldbröl

Stand 01.06.2020